Geschenke und Einladungen

„Wir sind entschlossen, unsere Geschäftstätigkeit überall dort, wo wir ansässig sind, verantwortungsbewusst, aufrichtig und mit Respekt für Menschen und Gesetze auszuüben.“

Michelin Charta Leistung und Verantwortung (2002), Unsere Werte in die Praxis umsetzen, unserer Verantwortung gerecht werden.

Die Gruppe duldet keinerlei Form der Korruption. Hierbei ist es unerheblich, ob es um Korruption im öffentlichen oder privaten Sektor, um aktive oder passive, direkte oder indirekte Korruption geht. Die Gruppe hat sich verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit aufrichtig auszuüben und Geschäftspartner, Amtsträger oder sonstige natürliche/juristische Personen nicht in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

Geschäftliche Beziehungen können durch den Austausch von Geschenken oder ausgesprochene Einladungen derart beeinflusst werden, dass ein Mitarbeiter gegenüber einem externen Partner (Kunden, Lieferanten, andere Arten von Dritten) kein unabhängiges Urteil mehr fällen kann. Analog hierzu hat sich die Gruppe verpflichtet, keine Geschenke oder Einladungen anzunehmen, die ihrem Ruf schaden könnten, und hat eine diesbezügliche Richtlinie veröffentlicht.

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Begriffsklärungen

Geschenke und Einladungen, die über einen angemessenen Rahmen hinausgehen, können als Bestechungsgelder gewertet werden.

Die Richtlinien der Gruppe gelten für Geschenke und Einladungen,

  • die überreicht bzw. ausgesprochen oder empfangen werden
  • direkt von einem Mitarbeiter oder indirekt über einen Dritten, der die Gruppe vertritt,
  • direkt an einen Mitarbeiter der Gruppe oder indirekt an ein Familienmitglied.

Ein Drittervertreter, ist jede natürliche oder juristische Person, der im Namen der Gruppe handelt. Hierunter fallen insbesondere Lobbyisten, Anwälte, Steuerberater, Handelsvertreter oder Vermittler. Jede unangemessene Handlung oder Entscheidung dieser Dritten könnte der Gruppe zur Last gelegt werden. Daher muss sich ihr Verhalten streng an diesem Kodex und sämtlichen Richtlinien, die für ihre Tätigkeit gelten, ausrichten.

Leitsätze

Die Michelin-Gruppe verbietet grundsätzliche keine Geschenke und Einladungen.
Die Gewährung oder Entgegennahmeeines Geschenks oder einer Einladung stellt an sich keinen Akt der Korruption dar. Allerdings kann es sich um Korruption handeln, wenn:

  • Eine nicht offengelegte Partei beteiligt ist
  • Der Zweck des Geschenks oder der Einladung darin besteht, das berufliche Urteilsvermögen zu beeinflussen, eine Person dazu zu verleiten, nicht im Interesse ihres Unternehmens zu handeln, oder einen Vorteil von ihr zu erlangen.

Die Gruppe hat sich daher verpflichtet, keine Geschenke und/oder Einladungen anzunehmen oder anzubieten, die ihren Ruf schädigenkönnten.

Folglich, ist es jedem Mitarbeiter oder Drittvertreter der Gruppe untersagt, Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile anzunehmen, die ihr Urteil, ihre Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten oder sie dazu veranlassen könnten, nicht im Interesse der Gruppe zu handeln.

 Dasselbe gilt für Geschenke, Einladungen und andere Vorteile, die von einem Mitarbeiter oder einem Drittvertreter der Michelin Gruppe angeboten werden.

Alle Mitarbeiter und Drittvertreter  müssen sich an die Richtlinien der Gruppe sowie der Region (oder anderer Ebenen) zu Geschenken und Einladungen halten.

Ein Geschenk oder eine Einladung

erhalten

Mitarbeiter der Gruppe und ihre Angehörigen sowie Dritte, die Michelin vertreten, müssen, soweit es ihnen möglich ist, Geschenke und Einladungen von Lieferanten, Kunden oder Dritten zurückweisen.

Ein Geschenkoder eine Einladung, kann angenommen werden, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:

  • entspricht diesem Kodex und den geltenden Richtlinien zu Geschenken,
  • ist von angemessenem Wert,
  • ist gelegentlich,
  • verfolgt einen legitimen wirtschaftlichen Zweck,
  • ist durch eine spezielle Richtlinie oder eine Führungskraft genehmigt und im anwendbaren Geschenkeverzeichnis* erfasst.

Im Zweifelsfall wird empfohlen, das Geschenk höflich abzulehnen.

Ein Geschenk überreichen oder eine Einladung

aussprechen

Geschenke und Einladungen, die das fachliche Urteilsvermögen des Empfängers in unangebrachter Weise beeinflussen, sind untersagt.

Geschenke und Einladungen, die die folgenden Kriterien erfüllen, können überreicht/ausgesprochen werden. Das Geschenk / die Einladung:

  • entspricht diesem Kodex und den geltenden Richtlinien zu Geschenken,
  • ist von angemessenem Wert,
  • ist gelegentlich,
  • verfolgt einen legitimen beruflichen Zweck,
  • ist durch eine spezielle Richtlinie von den in der internen Richtlinie genannten Personen genehmigt und in das entsprechende Geschenkregister eingetragen.

Im Zweifelsfall wird empfohlen, auf die Überreichung von Geschenken zu verzichten.

* Jede Region muss ein Geschenkeverzeichnis führen. In diesem werden empfangene wie ausgegebene Geschenke erfasst, die zwar nicht durch eine spezielle Richtlinie zugelassen sind, aber die von der Managementebene von Michelin als annehmbar erachtet werden. Folgende Angaben werden eingetragen: Art des Geschenks, Wert, Anlass sowie die getroffene Entscheidung (abgelehnt, angenommen und gespendet oder mit Abteilung geteilt usw.).

Do's:

  • die Richtlinien der Gruppe für Geschenke und Einladungen kennen und einhalten, einschließlich der Schwellenwerte und der Zulässigkeit
  • Erläutern Sie Ihren Geschäftspartnern die Richtlinien zu Geschenken und Einladungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Führungskraft oder die Rechtsabteilung / Compliance-Abteilung.

Don'ts:

  • Nehmen Sie keine Geschenke oder Einladungen an, die Ihr Verhalten im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten und Entscheidungen beeinflussen könnte.
  • Machen Sie keine Geschenke und sprechen Sie keine Einladungen aus, die einen unangemessenen Wert haben.
  • Machen Sie keine Geschenke und sprechen Sie keine Einladungen aus, ohne das in der Richtlinie über Gruppengeschenke und -einladungen festgelegte Registrierungs- und Genehmigungsverfahren zu beachten

Beispiel 1

Die Richtlinie zu Geschenken in Ihrer Region besagt, dass Mitarbeiter Werbegeschenke bis zu einem bestimmten Wert annehmen dürfen. Ein Lieferant möchte Ihnen als Einkäufer eine schöne, mit seinem Firmenkennzeichen versehene Kopfhörer schenken, deren Wert den in der Richtlinie festgelegten Betrag übersteigen könnte. Sie möchten ihn nicht kränken. Können Sie das Geschenk annehmen?

Ja. Sie müssen Ihren Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten Ihrer Region informieren. Wenn der Wert des Geschenks den genehmigten Betrag übersteigt, müssen Sie es in das Geschenkregister eintragen und vor der Annahme des Geschenks, das in der Richtlinie für Geschenke und Einladungen der Gruppe festgelegte Verfahren befolgen.

Beispiel 2

Sie sind Key Account Manager für einen wichtigen Großkunden. In den letzten sechs Monaten haben sich die Geschäftsbeziehungen verschlechtert, wie Ihnen der Einkaufsleiter Ihres Kunden andeutete. Sie möchten Ihren Kunden in ein mit zwei Michelin Sternen ausgezeichnetes Restaurant einladen, um zu verhindern, dass Ihr Umsatz sinkt. Ist das erlaubt?

Sie müssen die i Richtlinie für Gruppengeschenke und Einladungen  beachten und mit Ihrer Führungskraft darüber sprechen. Auch wenn gelegentliche Geschäftsessen von angemessenem Wert erlaubt sind, könnte ein Abendessen in einem Sternerestaurant als unangemessen gelten. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Rechtsabteilung / Compliance-Abteilung um Rat.

An wen können Sie sich wenden?

  • an die Rechtsabteilung