Internationaler Handel und Ausfuhrkontrolle

Die Gruppe ist an zahlreiche Gesetze und Vorschriften gebunden und muss sicherstellen, dass diese für alle materiellen wie immateriellen Wertströme eingehalten werden.

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Hintergrund

Die Gruppe ist an zahlreiche Gesetze und Regelungen gebunden:

  • das Zollrecht, welche den Import und Export sämtlicher Waren regelt, gleich welcher Art, welchen Ursprungs, welchen Wertes, welcher Verwendung und welcher Transportart.
  • die Ausfuhrkontrollbestimmungen, die den Austausch von Waren, Technologien, Software oder Dienstleistungen mit bestimmten Ländern beschränken. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Technologien und Produkten, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können.

Verstößt die Gruppe gegen diese Gesetze und Regelungen, kann das schwerwiegende Folgen haben: Unterbrechung bestimmter Wertströme, finanzielle Sanktionen, Imageschäden und in bestimmten Fällen die strafrechtliche Verfolgung der für den Verstoß verantwortlichen Personen.

Werte und Leitsätze

Werte

Die Gruppe muss sicherstellen, dass sämtliche Gesetze und Regelungen für alle materiellen wie immateriellen Wertströme eingehalten werden.

Michelin kann in bestimmten Fällen noch strengere Regeln beschließen, um Risiken in der Lieferkette zu mindern und die Entwicklung der Geschäftstätigkeiten zu fördern.

Beispielsweise bieten der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorised Economic Operator) auf europäischer Ebene oder sein US-Pendant C-TPAT (Customs-Trade Partnership Against Terrorism) der Gruppe Erleichterungen und eine höhere Sicherheit bei der Zollabwicklung.

 

Leitsätze

Die Funktion Zoll und Ausfuhrkontrolle legt Richtlinien fest, damit all diese Gesetze und Regelungen eingehalten werden.

Sie stützt sich bei der Umsetzung der Richtlinien in den verschiedenen Prozessen auf Gruppenebene auf lokale und regionale Netzwerke.

Jeder Mitarbeiter trägt mit seinem Handeln dazu bei, die geltenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

Do's:

  • Beziehen Sie stets das Team Zoll und Ausfuhrkontrolle mit ein, wenn es um einen neuen Produktions- oder Vertriebsstandort, einen neuen internationalen Wertstrom oder sonstige Aktionen geht, die über die Standardverfahren der Gruppe hinausgehen.
  • Absolvieren Sie die interne Weiterbildung Ausfuhrkontrolle, um die Risiken besser einschätzen und richtig reagieren zu können.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Standardklauseln zur Ausfuhrkontrolle in die Vertragsdokumente mit Ihren Kunden aufgenommen wurden.
  • Halten Sie die Standards und Normen der Gruppe ein und kontaktieren Sie bei Bedarf das Team Zoll und Ausfuhrkontrolle, wenn Sie Zweifel haben oder ein Lieferant, ein Kunde, eine Bank oder ein anderer Geschäftspartner Fragen zu den Zollformalitäten oder der Ausfuhrkontrolle haben.

Don'ts:

  • Transportieren Sie berufliche Ausrüstung oder Produkte nicht in Ihrem persönlichen Gepäck, ohne vorher Rücksprache mit dem Team Zoll und Ausfuhrkontrolle gehalten zu haben.
  • Geben Sie Zollagenten keine Vollmacht für die Erstellung einer Zollanmeldung bei Ein- oder Ausfuhr.
  • Bezahlen Sie keine Zollagenten, Speditionsunternehmer oder andere Geschäftspartner, um die Grenz- oder Zollabfertigung zu beschleunigen.
  • Initiieren Sie keine Transaktion in oder aus einem durch die Richtlinien der Gruppe untersagtes Land und nehmen Sie an einer solchen Transaktion nicht teil.
  • Ignorieren Sie Ausfuhrkontrollen nicht unter dem Vorwand, dass militärische Güter nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Beispiel 1

Ein Kunde erklärt Ihnen am Telefon, dass es zur Vermeidung von Zollgebühren genüge, auf der Rechnung einen handschriftlichen Vermerk zum Warenursprung anzubringen. Er fügt hinzu, dass Ihre Wettbewerber das alle auch so praktizierten. Wie gehen Sie vor?

Sie kontaktieren das Team Zoll. Sämtliche Maßnahmen, die Einfuhrzölle verringern sollen (wie ein Vermerk auf der Rechnung, Herabsetzung des Werts, inklusive Gratissendungen, Änderungen der Produktbeschreibung, des Ursprungslandes oder der zolltariflichen Einreihung) müssen vom Team Zoll genehmigt werden.

Beispiel 2

Sie haben Kontakt zu einem potenziellen Kunden, der in einem Land sitzt, in das eine Ausfuhr gemäß den Richtlinien der Gruppe untersagt ist. Er schlägt vor, das Verbot durch einen Dritten in einem Drittland zu umgehen. Was ist zu tun?

Kontaktieren Sie die Teams Zoll und Ausfuhrkontrolle. Auch indirekte Warenströme können der Ausfuhrkontrolle unterworfen sein.

An wen können Sie sich wenden?

  • an das Netzwerk Zoll und Ausfuhrkontrolle in den verschiedenen Organisationseinheiten der Gruppe
  • an das Team Global Trade Compliance in der Direktion Finanzen, Abteilung Steuern und Zoll