Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

„Wir befürworten eine faire wirtschaftliche Konkurrenz, bei der sich alle Marktbeteiligten im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bewegen.“

Michelin Charta Leistung und Verantwortung (2002), Unsere Werte in die Praxis umsetzen, unserer Verantwortung gerecht werden.

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Begriffsklärung

Ein Unternehmen lässt sich bei seinen Beziehungen mit dem Umfeld (Kunden, Lieferanten und Wettbewerber) stets vom Grundsatz des lauteren Wettbewerbs lenken.

Lauterer Wettbewerb trägt dazu bei, dass die gemeinsamen Interessen aller erfüllt werden können: Beste Preise und Dienstleistungen für die Verbraucher sowie Innovationen werden gefördert.

Das Prinzip des lauteren Wettbewerbs ist in vielen Ländern bekannt. Die jeweiligen Behörden stellen über gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sicher, dass das Prinzip gewahrt wird.

 

Ein wettbewerbsfeindliches Verhalten kann für die Gruppe oder ihre Mitarbeiter schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen: hohe Strafzahlungen, gerichtliche Verfolgung und Entschädigungsleistungen, Rufschädigung oder gar Freiheitsstrafen. Diese Maßnahmen setzen sich international immer mehr durch und werden immer weiter verschärft.

Leitsätze

Die Gruppe setzt sich für den Respekt ihrer Mitarbeiter, ihrer Kunden und ganz allgemein für ihr Umfeld ein. Lauterer Wettbewerb ist eine konkrete Anwendung dieses Leitsatzes.

Um zu garantieren, dass sich die Mitarbeiter an die Wettbewerbsregeln halten, hat Michelin ein Compliance Programm ins Leben gerufen. Hierzu zählen Grundsätze und Aktionspläne sowie regelmäßige Schulungen/Weiterbildungen für bestimmte Zielgruppen (insbesondere aus Vertrieb und Marketing). Diese Mitarbeiter unterliegen einem ständigen Monitoring, insbesondere durch die Rechtsabteilung.

Die Gruppe stellt die Wirksamkeit des Grundsatzes des lauteren Wettbewerbs sicher, indem sie:

  • Vereinbarungen, Gespräche und jeglichen Informationsaustausch zu sensiblen geschäftlichen Themen ausschließt,
  • missbräuchliche Bedingungen gegenüber ihren Kunden und Lieferanten ausschließt,
  • jede Handlung, die den freien Wettbewerb beeinträchtigen könnte (Wettbewerbsverzerrung), unterlässt.

Die Achtung des lauteren Wettbewerbs geht alle an. Alle Mitarbeiter müssen beim Umgang mit externen Ansprechpartnern mit gutem Beispiel vorangehen.

Do's:

  • Verhalten Sie sich respektvoll und fair gegenüber unseren Kunden und Lieferanten.
  • Meiden Sie jeglichen Kontakt mit unseren Wettbewerbern (ausgenommen von Diskussionen in einem klar abgesteckten Rahmen, wie innerhalb von Branchenverbänden oder Beschaffungsvorhaben).
  • Beachten Sie die geltenden Vertraulichkeitspflichten.
  • Verhalten Sie sich gegenüber Kunden so, dass es der Position der Gruppe auf dem Markt angemessen ist. (Ein hoher Marktanteil wirkt sich stärker auf die Verantwortung von Michelin aus).
  • Schließen Sie jegliche Sanktionsmaßnahmen oder einen Boykott im Falle von unzufriedenstellenden Geschäftsverhandlungen aus.

Don'ts:

  • Legen Sie keine Preise fest oder tauschen Sie keine vertraulichen geschäftlichen Informationen mit Wettbewerbern aus.
  • Teilen Sie sich den Markt im Hinblick auf Produkte, Dienstleistungen oder Märkte nicht mit Wettbewerbern auf.
  • Zwingen Sie Kunden keinen bestimmten Wiederverkaufspreis auf.
  • Verfälschen Sie keine Ausschreibungen.
  • Fördern Sie keine Preisabsprachen oder -gespräche zwischen Kunden (z.B. Händler).

Beispiel 1

Ein Händlerkunde (A) schlägt vor, das Preisniveau der Pkw-Reifen auf dem Markt zu besprechen. Er beschwert sich über die aggressive Preispolitik eines konkurrierenden Händlers (B), der ebenfalls Kunde bei Michelin ist. Der Händler A bittet Sie, sich bei B dafür einzusetzen, dass dieser höhere Preise verlangt, um höhere Margen zu generieren. Dürfen Sie dieser Bitte nachkommen?

Nein. Wenn Sie ihr nachkämen und B auffordern würden, höhere Preise zu verlangen, wäre das ein Verstoß der Gruppe gegen das Kartellrecht, denn Sie würden so ein Kartell (Preisabsprache) begünstigen. Erläutern Sie A also, dass Sie sich nicht in die Preisgestaltung Ihrer Kunden einmischen können und dass diese die Preise frei festsetzen können.

Beispiel 2

Sie vertreten Michelin in einem Berufsverband und nehmen an Sitzungen zu allgemeinen Branchenthemen teil. Die Sitzungen werden moderiert und es werden nie sensible geschäftliche Themen wie Preise, Absatzvolumen oder Kosten angesprochen. Ein Verbandsmitglied und Mitarbeiter eines Mitbewerbers möchte mit einigen weiteren Mitgliedern/Mitbewerbern etwas trinken gehen. Er möchte Sie besser kennen lernen, denn Sie haben schließlich den gleichen Job und gleiche Interessen. Sollten Sie dieses Angebot annehmen?

Nein. Sie müssen es ausschlagen und sollten auch informelle Diskussionen mit den Wettbewerbern meiden. Wenn der Austausch zu einer Kartellvereinbarung führt, kann bereits die Teilnahme an dem Gespräch zu behördlichen Sanktionen (Strafzahlungen etc.) führen.

An wen können Sie sich wenden?

  • an die Rechtsabteilung
  • an den Verantwortlichen für Wettbewerbsrecht der Gruppe