Kinderarbeit

Michelin lehnt jegliche Kinderarbeit ab, die die Gesundheit, schulische Laufbahn und Integrität des Kindes beeinträchtigen könnte und die nicht im Einklang mit den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) steht.

Wir wollen Kinder schützen, ihre körperliche und geistige Entwicklung fördern und bei uns sowie unseren Lieferanten jegliche Arbeit ausschließen, die diesen Grundsätzen entgegensteht.

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Begriffsklärung

Der Begriff der Kinderarbeit umfasst alle Tätigkeiten, die Kinder ihrer Kindheit berauben, ihre schulische Laufbahn negativ beeinträchtigen, ihre Gesundheit sowie ihre körperliche und geistige Entwicklung behindern oder beschädigen. Er bezieht sich auf Arbeiten, die

  • eine Gefahr für die Gesundheit sowie die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Kindern darstellen,
  • ihre Bildung beeinträchtigen oder sie daran hindern, auf die Schule zu gehen,
  • Kinder neben der Schule erledigen müssen, und die zu lange und zu anstrengend sind.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schreibt ein generelles Mindestalter von 15 sowie ein Mindestalter von 18 Jahren für jegliche gefährliche Tätigkeiten vor.

In jedem Fall dürfen selbst gelegentliche Tätigkeiten die schulische Laufbahn nicht beeinträchtigen sowie der Gesundheit und der Entwicklung des Kindes nicht schaden. Unter diesen Bedingungen hält die ILO bestimmte leichte Arbeiten ab einem Alter von 13 Jahren für akzeptabel. Weiterhin darf ein Kind seine Schulzeit nicht vor dem Ende des schulpflichtigen Alters beenden.

Leitsätze

Vorschriften für Personen, die an Michelin Standorten arbeiten

  • Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an den Standorten der Gruppe arbeiten.
  • Für Personen zwischen 15 und 18 Jahren können Ausnahmen gemacht werden, wenn die Arbeit Teil einer Ausbildung ist, nicht die Schulzeit ersetzt und der Entwicklung und Gesundheit der Person nicht schadet (keine schwere Arbeit).

 

Michelin Leitsätze für Lieferanten

  • Die Grundsätze im Einkauf bei Michelin, die unseren Verträgen mit Lieferanten beigefügt sind, rufen diese zur Einhaltung folgender Grundsätze auf: Personen unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten übernehmen und Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht beschäftigt werden. Je nach Art der Arbeit sind Ausnahmen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Übereinkommen Nr. 138 und 182 der ILO und das nationale Recht eingehalten werden sowie insbesondere, dass die Arbeit nicht die Schulzeit ersetzt und der Entwicklung und Gesundheit der Person nicht schadet.
  • Die Gruppe hat ein besonderes Augenmerk auf Lieferanten für Naturkautschuk. Sie erstellt hierzu eine Risikokarte der Kinderarbeit in ihrer Lieferkette, ergreift in den gefährdetsten Gebieten Maßnahmen und führt ein Monitoring durch.
  • Die Gruppe evaluiert auch, wo die Menschenrechte bei ihren Lieferanten in Gefahr sind und es somit möglicherweise zu Kinderarbeit kommen könnte. Dies gilt vor allem für Länder und Einkaufskategorien, denen ein hohes Risiko beigemessen wird. Lieferanten, deren gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) nicht den Michelin Standards entsprechen, müssen Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Do's:

  • Vergleichen Sie die nationale Gesetzgebung hinsichtlich des Mindestalters in der Beschäftigung mit den Grundsätzen und Vorschriften des Unternehmens und halten Sie sich an das höhere Alter.
  • Überprüfen Sie die Ausweisdokumente der Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind, sofern sie schwere Arbeiten übernehmen.
  • Seien Sie besonders in Ländern, in denen es häufig zu Kinderarbeit kommt, wachsam. Dies gilt auch für unsere Lieferanten.

Don'ts:

  • Genehmigen Sie Kinderarbeit nicht, auch wenn diese im jeweiligen Land als normal gilt.
  • Verschließen Sie nicht die Augen, wenn ein Lieferant oder Geschäftspartner Kinder beschäftigt.

Beispiel 1

Sie werden zum Leiter eines Ateliers im Werk ernannt. Einige Mitarbeiter wirken sehr jung auf Sie. Sie prüfen die Ausweise und stellen fest, dass ein Mitarbeiter, der erst 16 Jahre alt ist, an seinem Arbeitsplatz schwere Arbeit leisten muss. Wie gehen Sie vor?

Im Land des Standorts ist es erlaubt, Kinder ab 16 Jahren anzustellen. Die Vorschriften des Unternehmens schreiben aber vor, dass Personen, die schwere Arbeit leisten, mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Sie stellen zunächst sicher, dass die ausgeführten Arbeiten nicht gesundheitsschädlich sind oder die Schulzeit ersetzen. Dann prüfen Sie, ob der Mitarbeiter einem anderen Arbeitsplatz zugewiesen werden kann.

Beispiel 2

Sie sind Direktor der Region in einem Entwicklungsland. Eine NGO kontaktiert Michelin mit der Meldung, dass auf einer Hevea-Plantage, die indirekt die Gruppe beliefert, Kinder arbeiten. Eine Untersuchung zeigt, dass die Jugendlichen ihre Eltern punktuell auf der Plantage unterstützen. Müssen Sie die Sache trotzdem melden?

Ja. Sie leiten den Fall an die Einkaufsabteilung weiter. Sie entscheidet, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

An wen können Sie sich wenden?

  • an den lokalen oder zentralen Ansprechpartner Nachhaltige Entwicklung und Mobilität (DMD)
  • an die Personalabteilung
  • an die Einkaufsdirektion auf lokaler oder zentraler Ebene