Korruptionsbekämpfung
„Jede Form der Korruption von öffentlichen wie privaten Institutionen lehnen wir entschieden ab, unabhängig von dem Land, in dem wir tätig sind. Zuwendungen an Dritte, denen keine tatsächliche, ordnungsgemäß in unseren Büchern ausgewiesene Leistung in belegbarer Höhe gegenübersteht, lehnen wir ab.“
Michelin Charta Leistung und Verantwortung (2002), Unsere Werte in die Praxis umsetzen, unserer Verantwortung gerecht werden.
Die Gruppe setzt alles daran, ihren Ruf als aufrichtiges und integeres Unternehmen zu wahren. Korruption und unerlaubte Einflussnahme zerstören jegliches Vertrauen in ein Unternehmen. Ohne dieses Vertrauen können die grundlegenden Werte der Gruppe nicht eingehalten werden.
Anwendung
Als Unternehmen, dessen Muttergesellschaft in Paris börsennotiert ist, unterliegen sämtliche Geschäftstätigkeiten der Gruppe weltweit der französischen Gesetzgebung zu Korruption und unerlaubter Einflussnahme. Nach französischem Recht ist der Arbeitgeber darüber hinaus dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu ergreifen.
Dieser Ethik-Kodex gilt für alle Geschäftstätigkeiten von Michelin in Frankreich und in allen Ländern, in denen das Unternehmen ansässig ist. Das im jeweiligen Land eines Standorts geltende Recht kann strengere Regelungen als dieser Kodex enthalten. In diesem Falle haben die Korruptionsbekämpfungsgesetze des Landes Vorrang.
Es obliegt dem einzelnen Mitarbeiter, unterstützt durch die Rechtsabteilung, die Tragweite solcher Ausnahmen zu verstehen.
Begriffsklärungen
Amtsträgerbestechung begeht, wer einem Amtsträger eine Zuwendung oder einen Vorteil in irgendeiner Form für diesen selbst oder einen Dritten direkt oder indirekt anbietet, damit dieser im Gegenzug eine Dienst- oder Amtshandlung vornimmt oder unterlässt. Ein solches Handeln ist rechtswidrig und wird auch „aktive Korruption“ genannt.
Bei der Annahme oder dem Erbitten eines solchen Angebots handelt es sich um Bestechlichkeit bzw. „passive Korruption“.
Hiervon unterscheidet sich die Bestechung einer natürlichen/juristischen Person des Privatrechts, bei der einem Vertreter des privatwirtschaftlichen Sektors eine Zuwendung oder ein Vorteil in irgendeiner Form für diesen selbst oder einen Dritten direkt oder indirekt angeboten wird, damit dieser im Gegenzug eine geschäftliche Handlung vornimmt oder unterlässt. Ein solches Handeln ist rechtswidrig und wird auch „aktive Korruption“ genannt.
Wenn ein Vertreter des privatwirtschaftlichen Sektors ein solches Angebot annimmt oder erbittet, handelt es sich um Bestechlichkeit oder „passive Korruption“.
Aktive unerlaubte Einflussnahme begeht, wer direkt oder indirekt einem Amtsträger oder einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens, der tatsächlich oder vermutlich Einfluss hat, eine Zuwendung oder einen Vorteil in irgendeiner Form anbietet, damit dieser im Gegenzug seinen Einfluss dazu nutzt, um von einer öffentlichen Einrichtung oder Behörde eine vorteilhafte Entscheidung (etwa im Zusammenhang mit Auszeichnungen, Arbeitsplätzen, Auftragsvergaben) zu erwirken.
Bei der Annahme oder dem Erbitten eines solchen Angebots durch eine Person des öffentlichen oder privaten Sektors handelt es sich um passive unerlaubte Einflussnahme.
Leitsätze
Die Gruppe verfolgt eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption und unerlaubter Einflussnahme, gleich um welche Form der Korruption oder unerlaubten Einflussnahme es sich handelt (öffentlicher oder privater Sektor, aktiv oder passiv, direkt oder indirekt). Jede begangene oder versuchte Korruptionshandlung oder unerlaubte Einflussnahme kann zur Folge haben, dass (a) disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter verhängt werden, (b) dem Mitarbeiter oder der Gruppe Strafgelder auferlegt werden und/oder rechtliche oder gar strafrechtliche Schritte gegen sie unternommen werden, und beschädigt den Ruf und die Integrität der Gruppe.
Michelin lehnt jede Form der Bestechung (Schmiergeld oder illegale Geschenke) und jede andere Form illegaler Zahlungen ab, sei dies direkt oder indirekt über zwischengeschaltete Personen, von Beamten, Regierungsmitgliedern oder anderen Vertretern des öffentlichen Sektors, oder auch von Privatleuten oder privatwirtschaftlichen Organisationen.
Ein Mitarbeiter wird nicht wegen der Konsequenzen sanktioniert, die es hat, wenn er die Zahlung eines Bestechungsgelds durch Michelin verweigert.
Im Namen von Michelin handelnde Dritte
Es gilt, bei der Hinzuziehung Dritter, die im Namen einer Organisationseinheit oder der Gruppe handeln oder diese vertreten, Vorsicht walten zu lassen. Hierunter fallen beispielsweise Auftragnehmer, Vermittler, externe Berater oder ein Kunde, der in einer dieser Rollen handelt.
Verträge mit Dritten, welche im Namen oder im Auftrag von Michelin handeln, sowie mit Personen, welche mit Behörden oder staatlichen Organen im Namen von Michelin in Kontakt treten, müssen schriftlich geschlossen werden und Antikorruptionsklauseln enthalten. Ihre Vertragsdauer muss begrenzt werden, damit das Korruptionsrisiko neu bewertet und der Vertrag neu ausgeschrieben werden kann.
Die Vergütung der Dienstleistungen Dritter
- muss eine angemessene Höhe haben, angesichts der Aufgabe verhältnismäßig, identifizierbar und mit der marktüblichen Vergütung vergleichbar sein,
- muss ordnungsgemäß verbucht werden, einer tatsächlich erbrachten Dienstleistung sowie den bei Michelin erlaubten Ausgaben und Bilanzierungsregeln entsprechen.
Jeder Mitarbeiter muss sich bei der Rechtsabteilung darüber informieren, welche Vergütungen zulässig sind und den Antikorruptionsrichtlinien der Gruppe und dem geltenden Recht entsprechen.
Do's:
- Lehnen Sie angebotene oder geforderte Bestechungs- und Schmiergelder sowie unrechtmäßige Zahlungen ab. Melden Sie diese Vorfälle unmittelbar der Rechtsabteilung und der Ethik-Hotline.
- Halten Sie die geltende Richtlinie zu Geschenken und Einladungen ein.
- Absolvieren Sie die Pflichtschulung zur Korruptionsbekämpfung.
Don'ts:
Persönlich oder über einen Dritten:
- Unterlassen Sie es, Bestechungs- und Schmiergelder sowie unrechtmäßige Zahlungen entgegenzunehmen, zu zahlen, anzubieten, einzufordern sowie auf eine solche Bitte oder Aufforderung einzugehen.
- Unterlassen Sie es, einem Vertreter des öffentlichen oder privaten Sektors zu seinem persönlichen Nutzen ein Geschenk oder einen Vorteil anzubieten, um
- eine behördliche oder geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen,
- Aufträge oder Geschäftspartnerschaften abzuschließen oder zu behalten,
- irgendeinen Vorteil für die Gruppe zu erlangen.
- Unterlassen Sie es, einer Person Angebote, Versprechen, Zuwendungen, Geschenke zu machen oder sonstige Vorteile zu verschaffen, damit diese im Gegenzug ihren tatsächlichen oder vermuteten Einfluss gegenüber einem Amtsträger missbräuchlich nutzt. Ebensowenig geben Sie derlei Forderungen nach.
Beispiel 1
Sie arbeiten im Außendienst. Ein Kunde kontaktiert Sie, weil er innerhalb der Garantiezeit eine Erstattung für ein Produkt möchte (Erstattung bei ungelösten Garantiefällen). Er teilt Ihnen mit, dass er die Erträge der Erstattung gerne mit Ihnen teilt, „das habe ich ja mit Ihrem Vorgänger auch immer gemacht.“ Ist das erlaubt?
Nein. Zunächst einmal müssen Sie das Angebot höflich zurückweisen. Anschließend müssen Sie entweder die Rechtsabteilung kontaktieren oder den Fall über die Ethik-Hotline melden. Damit ist eine Untersuchung des Vorfalls und der Vorgeschichte sichergestellt.
Beispiel 2
Bei einem Treffen mit dem Vertreter eines Kunden der öffentlichen Hand in einem Land, das für seine hohe Korruptionsgefahr bekannt ist, verlangt dieser eine Zuwendung, um „sicherzustellen, dass der Vertrag verlängert wird.“ Sie erwidern, dass es Ihnen nicht gestattet ist, dieser Bitte nachzukommen. Ihr Gegenüber wird wütend und bedroht Sie. Müssen Sie sich fügen?
Nein. Zunächst sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit versuchen, die Situation zu entschärfen. Begeben Sie sich nicht in Gefahr. Berichten Sie den Vorfall dann Ihrem Vorgesetzten oder der Rechtsabteilung. Melden Sie ihn auch über die Ethik-Hotline.
Für Besprechungen mit Vertretern lokaler Behörden wird stets empfohlen, dass zwei Vertreter der Gruppe teilnehmen.
Beispiel 3
Sie sind als Einkäufer zuständig für eine Ausschreibung. Ein potentieller Lieferant bietet Ihnen persönlich seine Dienstleistungen an, wenn er den Zuschlag erhält. Können Sie dieses Angebot annehmen?
Nein. Sie weisen das Angebot höflich zurück. Sie informieren unverzüglich die Rechtsabteilung und melden den Vorfall über die Ethik-Hotline.
Beispiel 4
Sie arbeiten im Außendienst. Ein ehemaliger Regierungsvertreter des Landes kontaktiert Sie und bietet Ihnen bezüglich einer Ausschreibung, die soeben vom Land veröffentlicht wurde, seine Dienste an, „damit sichergestellt ist, dass Michelin den Zuschlag erhält.“ Dabei handelt es sich um einen bedeutenden Auftrag, der für die Gruppe einen enormen Meilenstein bedeuten würde. Außerdem könnten Sie so die Wachstumsziele in diesem Geschäftsbereich erreichen. Was ist zu tun?
Sie dürfen sich nicht mit dem ehemaligen Regierungsvertreter treffen und müssen sofort Ihre Führungskraft sowie die Rechtsabteilung in Kenntnis setzen. Die Behauptung des ehemaligen Regierungsvertreters, dass Michelin dann den Zuschlag erhalte, ist als erschwerender Umstand, sozusagen als „rote Linie“, zu werten, denn dies könnte bedeuten, dass der Regierungsvertreter seinen Einfluss gegenüber seinen ehemaligen Kollegen missbräuchlich nutzt. Sie melden über die Ethik-Hotline, dass es sich hierbei eventuell um einen Fall unerlaubter Einflussnahme handelt.