Zuwendungen für wohltätige und politische Zwecke
Michelin gewährt keine politischen Zuwendungen wie Parteispenden.
Die Gruppe setzt sich bevorzugt für wohltätige Zwecke ein, die Gruppen und Personen zugutekommen, mit denen die Gruppe interagiert und bei denen sie etwas bewirken kann.
Begriffsklärungen
Zuwendungen für wohltätige Zwecke sind Spenden an Hilfswerke, Wohltätigkeitsorganisationen oder private Stiftungen. Derlei Spenden können in Form von Geld, Immobilien, Sachwerten, Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen getätigt werden.
Politische Zuwendungen wie Parteispenden sind Zuwendungen in Form von Geld oder anderen Ressourcen an politische Parteien, Bewerber für ein öffentliches Amt oder politische Lobbygruppen.
Leitsätze
Michelin gewährt keine politischen Zuwendungen wie Parteispenden.
Die Gruppe ist der Ansicht, dass sie ihren Standpunkt auf rechtmäßige und integre Weise vertreten kann. Dies tut sie, indem sie den öffentlichen Entscheidungsträgern die Positionen erläutert, die sie aus ihrer Sicht zu Fragen einzunehmen hat, die die Belange der Gruppe berühren. Dieser Austausch erfolgt nach den Grundsätzen der Ehrlichkeit und im Interesse der Beteiligten: der Aktionäre, Kunden, Partner, Mitarbeiter und dem betroffenen Hoheitsbereich (Staat, Region, Land/Kanton, Stadt usw.).
Zuwendungen für wohltätige Zwecke sind untersagt, es sei denn:
- sie sind nach geltendem Recht erlaubt,
- sie werden gemäß geltendem Recht offengelegt,
- sie sind durch eine schriftliche Richtlinie der Region oder der Gruppe oder der Organisationseinheit (beispielsweise der Richtlinie zu Geschenke und Einladungen) erlaubt oder wurden im Einzelfall vorab schriftlich durch den Direktor der Region genehmigt.
Dritten (wie Auftragnehmern, Vermittlern oder externen Beratern) ist es strengstens untersagt, im Namen der Gruppe Zuwendungen zu gewähren.
Der Gesellschaftszweck der Michelin Unternehmensstiftung sieht andere Verwaltungs- und Berichtspflichten vor, die der vorliegende Kodex nicht abdeckt.
Do's:
- Bei jeder Zuwendung für wohltätige Zwecke einer Organisationseinheit oder der Gruppe prüfen Sie im Vorfeld, ob diese dem vorliegenden Kodex und dem geltenden Recht entspricht.
- Im Zweifelsfall ziehen Sie Ihre Führungskraft, den Ethik-Korrespondent der Region oder des Landes oder die Rechtsabteilung zu Rate.
Don'ts:
- Setzen Sie die Mittel und Ressourcen der Gruppe nicht für politische Zuwendungen/Parteispenden im Namen der Gruppe ein.
- Verbreiten Sie keine Wahlwerbung für einen politischen Kandidaten innerhalb der Standorte der Gruppe.
- Leisten Sie keine Zuwendungen für wohltätige Zwecke, die als Bestechungsgeld ausgelegt werden könnten. Im Zweifelsfall ist der vorliegende Kodex und dort insbesondere die Kapitel „Geschenke und Einladungen“ sowie „Korruptionsbekämpfung“ zu Rate zu ziehen. Alternativ oder zusätzlich kann die Rechtsabteilung konsultiert werden.
Beispiel 1
Sie gehören zum Leitungsteam eines Werks, das einen beträchtlichen wirtschaftlichen Einfluss auf die umliegende Region hat. Es finden demnächst Wahlen statt und die derzeitige Amtsinhaberin stellt sich erneut zur Wahl. Sie kontaktiert Sie mit dem Wunsch, das Werk zu besuchen. Im Beisein von Vertretern der örtlichen Medien soll ein Gesetzesentwurf angekündigt werden, der Unternehmen (und damit auch Michelin) zugutekäme. Wie reagieren Sie?
Michelin genehmigt Werksbesichtigungen, damit gewählte Vertreter sich ein Bild vom Betrieb machen können. Während eines laufenden Wahlkampfes wird jedoch von solchen Besuchen abgeraten. Kontaktieren Sie sofort die Abteilung Public Affairs, den Ethik-Korrespondenten oder die Rechtsabteilung. Befolgen Sie deren Hinweise und Richtlinien, bevor Sie die Anfrage beantworten.
Beispiel 2
Sie sind der Meinung, dass Ihr Standort eine Veranstaltung vor Ort unterstützen sollte, bei der Spenden für einen wohltätigen Zweck gesammelt werden. Das Geld käme der Gemeinschaft zugute. Wen müssen Sie kontaktieren, um zu erfahren, in welchem Rahmen dies möglich ist?
Wenden Sie sich an die Abteilung Public Affairs.