Vorbeugung von Insiderhandel
„Das Unternehmen verlangt von jedem Mitarbeiter, Informationen, die er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit erhält und die den Börsenkurs der Aktien der Michelin Gruppe beeinflussen könnten, absolut vertraulich zu behandeln und weder auf eigene Rechnung noch über zwischengeschaltete Personen Aktien oder andere Wertpapiere der betreffenden Gesellschaft zu handeln. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch um die Achtung und Fairness den anderen Aktionären gegenüber.“
Michelin Charta Leistung und Verantwortung (2002), Unsere Werte in die Praxis umsetzen, unserer Verantwortung gerecht werden.
Hintergrund und Begriffsklärungen
Da Michelin ein börsennotierter Konzern ist, gelten für die Geschäftsführer, Mitarbeiter und Geschäftspartner besonders strenge Bestimmungen der EU, die einen Marktmissbrauch verhindern sollen.
Weder Mitarbeiter noch Geschäftspartner sollen vom Ver- oder Ankauf von Aktien eines börsennotierten Unternehmens profitieren, weil sie Kenntnis von vertraulichen Informationen hatten.
Als Insider gilt, wer durch die Ausübung seiner Aufgaben oder im Rahmen der Vorbereitung einer bestimmten Transaktion über Insiderinformationen verfügt.
Eine Insiderinformation ist eine präzise Information, die der Öffentlichkeit noch unbekannt ist und die den Kurs des Wertpapiers der Gruppe beeinflussen kann.
Leitsätze
Der EU-Rechtsrahmen und das französische Strafrecht ahnden Verstöße gegen die Wertpapiergesetze und sind auf natürliche wie juristische Personen unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort anwendbar. Verstöße gegen die Vorschriften zu Insidergeschäften können mit schwerwiegenden Sanktionen (wie Geld- oder Freiheitsstrafen) belegt werden.
Die Regeln zur Prävention von Marktmissbrauch sowie die von Michelin getroffenen Maßnahmen werden im Ethik-Kodex für Börsengeschäfte erläutert.
Um Insidergeschäften vorzubeugen, muss die Gruppe eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste aller Personen, die immer oder gelegentlich Zugriff auf Insiderinformationen haben, vorhalten.
- Die Gruppe hat für jede Situation und jedes Projekt, die als Insiderinformation gelten, eine eigene Insiderliste erstellt. Die Gruppe stellt im Vorfeld sicher, dass diese Personen oder Dritte sich ihrer Pflichten bewusst sind und über die anwendbaren Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften Bescheid wissen.
- Für Personen in leitender Stellung und diesen gleichgestellte Personen, die aufgrund ihrer Funktion Zugriff auf Insiderinformationen haben könnten, hat die Gruppe im Jahresverlauf sogenannte „negative Zeitfenster“ definiert, in denen die betreffenden Personen keine Transaktionen mit den Aktien der Gruppe tätigen dürfen. Die Gruppe stellt sicher, dass sie sich ihrer Pflichten bewusst sind, die Zeitfenster kennen und ihnen die anwendbaren Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften bekannt sind.
Do's:
- Sofern Sie auf einer spezifischen Insiderliste stehen oder für Sie „negative Zeitfenster“ gelten, haben Sie jegliche Transaktion mit den Aktien der Gruppe zu unterlassen.
- Bei Unsicherheiten zu Ihrem Insider-Status sollten Sie sich an den für Fragen der Finanzethik zurständigen Ansprechpartner wenden. Dies ist innerhalb der Gruppendirektion Legal der Verantwortliche für Gesellschaftsrecht. (s. u. Rubrik „An wen können Sie sich wenden?“)
Don'ts:
- Ignorieren Sie Benachrichtigungen über die Eintragung in eine Insiderliste nicht.
- Wenn Sie über Insiderinformationen verfügen, welche den Aktienkurs eines börsennotierten Unternehmens erheblich beeinflussen können, dürfen Sie keine Aktien dieses Unternehmens kaufen oder verkaufen.
- Wenn Sie Informationen zu geschäftlichen Beziehungen der Gruppe mit einem anderen Unternehmen haben, welche den Wert dieses Unternehmens beeinflussen könnten, dürfen Sie keine Aktien dieses Unternehmens kaufen.
Beispiel
Sie sind Mitarbeiter der Gruppe und halten Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms Bib‘Action. Sie haben soeben über den „Flurfunk“ gehört, dass die Gruppe demnächst schlechte Geschäftsergebnisse veröffentlichen wird. Sie möchten jedoch Ihre Michelin Aktien, die Sie seit über fünf Jahren halten*, verkaufen, um den Kauf eines neuen Autos zu finanzieren. Geht das?
*Aktien, die im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms der Gruppe ausgegeben werden, sind fünf Jahre lang gesperrt.
Nein. Das Gerücht, das Ihnen zu Ohren gekommen ist, wird als wichtige Information gewertet, die den Aktienkurs von Michelin beeinflussen kann. Als Mitarbeiter und Aktionär der Gruppe gelten Sie sehr wahrscheinlich als Insider, und damit dürfen Sie keine Transaktionen tätigen. Dies gilt auch, wenn Sie unter kein gesondertes Verbot fielen, bevor Ihnen dieses Gerücht bekannt wurde. Daher können Sie ab diesem Zeitpunkt und bis die Informationen in einer Pressemitteilung veröffentlicht werden, keine Michelin Aktien kaufen oder verkaufen.